Charisma-News


Der Stand der Freiwilligenagentur Charisma auf der 5. Berliner Freiwilligenbörse im Roten Rathaus war sehr gut besucht. Über 60 Ehrenamtsinteressierte ließen sich beraten, wie sie vorgehen können, um ein für sie passendes Ehrenamt zu finden.  

Praktikum gesucht? Wir bieten Studierenden ein interessantes Aufgabenfeld.

Unser letzter Praktikant kam von der Evangelischen Hochschule BerlinDie Praktikumsbeschreibung finden Sie hier. (PDF) 

Das Charisma-Team freut sich über vier neue ehrenamtliche Mitarbeiter_innen.

Sie unterstützen die Arbeit der Freiwilligenagentur im Bereich Beratung, Webseitenpflege, Datenbank und Projektmanagement. Auch Sie können Mitglied im Charisma-Team werden. Es gibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Im Gespräch finden wir heraus, was zu Ihnen passt.

 

Ehrenamt in der Diakonie
In Neuruppin In Neuruppin

In Neuruppin Den Fokus der Jugendsozialarbeit in Neuruppin setzt ESTAruppin bei den SchülerInnen der Alexander-Puschkin-Schule sowie bei den BewohnerInnen und BesucherInnen des Jugendwohnprojekts MittenDrin. mehr…

im MittenDrin im MittenDrin

im MittenDrin Das MittenDrin bietet Jugendlichen als soziokultureller Treffpunkt in der Neuruppiner Innenstadt Raum für vielfältiges Gestalten ihres Umfelds, gesellschaftliches Engagement, und das Verwirklichen von Ideen und Lebenskonzepten. mehr…

Kolja Blacher (Violine) und Markus Becker (Piano) spielen für die Telefonseelsorge Potsdam Kolja Blacher (Violine) und Markus Becker (Piano) spielen für die Telefonseelsorge Potsdam

Kolja Blacher (Violine) und Markus Becker (Piano) spielen für die Telefonseelsorge Potsdam Seien Sie willkommen am Donnerstag den 10. Mai 2012 um 19.30 Uhr in der Friedenskirche Potsdam zum 7. Benefizkonzert zu Gunsten der Telefonseelsorge Potsdam. mehr…

 
 
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Können ALG I und ALG II-Empfänger ein Ehrenamt ausüben?

Hinweise für Leistungsempfänger/innen nach den SGB II/III.

ALG II

  • Wenn Sie Bezieher_in von Arbeitslosengeld II (nach SGB II) sind und ein Ehrenamt ausüben möchten, können Sie für diese Tätigkeit anrechnungs- und steuerfreie Aufwandsentschädigungen und Auslagenerstattungen erhalten.
  • Sie müssen das Jobcenter über Ihr Ehrenamt und Ihre Geldleistungen informieren (Arbeitsvermittler/Leistungsabteilung müssen zustimmen) und einen Nachweis (Bestätigung der Gemeinnützigkeit bzw. Bescheid über Steuerbefreiung des Trägers) einreichen.
  • Auslagenerstattung: Gelder, die Sie tatsächlich im Rahmen Ihres Engagements ausgegeben haben und erstattet bekommen (Fahrscheine, Materialkosten, usw.)
  • Auslagenpauschale: Geldbetrag für Ausgaben, der nicht zweckgebunden für Ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird.
  • Aufwandsentschädigung: Pauschale Geldbeträge, die Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten.
  • Ein Betrag von max. 175 Euro/Monat bleibt anrechnungsfrei (Vgl. dazu § 11b Abs. 2 SGB II und § 3 Nr. 26 (a) EStG).
  • Wird der „Freibetrag“ überschritten, wird das Jobcenter die Anrechnung des Einkommens auf Ihren Leistungsbezug prüfen.



ALG I

  • Die Agentur für Arbeit müssen Sie erst informieren, wenn Ihre ehrenamtliche Tätigkeit 15 Stunden/Woche übersteigt.
  • Ihr Engagement darf die berufliche Wiedereingliederung nicht behindern.
  • Sie dürfen den „Freibetrag“ von insgesamt 175 Euro/Monat ebenfalls nicht überschreiten. (z.B. Aufwandsentschädigung + Auslagenpauschale)


(Stand: 01/2012)



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